Arbeitskräfteüberlassung

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Arbeitskräfteüberlassung in Österreich

Die Arbeitskräfteüberlassung ist ein Modell, bei dem Unternehmen externe Mitarbeiter für eine befristete Zeit anheuern, um ihre flexiblen Personalbedürfnisse zu decken. Besonders in Österreich bietet dieses Modell zahlreiche Vorteile für Unternehmen, die schnell auf Marktentwicklungen reagieren und den Personalbedarf flexibel anpassen müssen. Die Arbeitskräfteüberlassung ermöglicht es, qualifizierte Arbeitskräfte kurzfristig und ohne langfristige Verpflichtungen zu gewinnen.

Voraussetzungen
für Arbeitskräfteüberlassung

Bevor ein Unternehmen Arbeitskräfteüberlassung in Anspruch nehmen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere muss das Unternehmen, das die Mitarbeiter verleiht, eine entsprechende Genehmigung besitzen und unterliegt dem Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung, der klare Richtlinien zu Arbeitsbedingungen, Löhnen und Arbeitszeiten festlegt. Unternehmen, die Arbeitskräfteüberlassung anbieten, müssen außerdem dafür sorgen, dass die überlassenen Mitarbeiter den rechtlichen und gewerkschaftlichen Anforderungen entsprechen.

Kosten der Arbeitskräfteüberlassung

Die Kosten für Arbeitskräfteüberlassung können variieren, je nach Branche, Position und Dauer des Einsatzes. Typischerweise werden die Kosten als Stundensatz oder Tagessatz berechnet, wobei auch der Kollektivvertrag eine Rolle spielt. Zusätzlich können für den Arbeitgeber Kosten entstehen, die durch Verwaltung, Sozialversicherungsbeiträge oder zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung der Arbeitskräfte anfallen.

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Flexible Lösungen

Die Arbeitskräfteüberlassung bietet eine flexible Lösung für Unternehmen, qualifizierte Mitarbeiter kurzfristig zu gewinnen. Besonders vorteilhaft ist dies in Branchen wie Industrie und Bauwirtschaft. Weitere Informationen zur Personalsuche, Zeitarbeit und Personalvermittlung finden Sie in den entsprechenden Bereichen. Bewerber können sich auch auf unserem Jobportal über offene Stellen informieren.

Arbeitskräfteüberlassung in verschiedenen Branchen

Arbeitskräfteüberlassung wird nicht nur in großen Unternehmen, sondern auch im Gewerbe häufig eingesetzt. Besonders in der Industrie, Gastronomie oder Bauwirtschaft wird dieses Modell genutzt, um flexibel auf kurzfristige Personalbedarfe zu reagieren. Unternehmen können qualifizierte Fachkräfte auf Zeit anheuern und müssen keine langfristigen Verpflichtungen eingehen. Dies gibt den Unternehmen in einem wettbewerbsintensiven Umfeld die Möglichkeit, ihre Personalkapazitäten schnell zu steigern, ohne zusätzliche Ressourcen langfristig zu binden.

Häufig gestellte Fragen

1Welcher Kollektivvertrag gilt bei Arbeitskräfteüberlassung?

Für Arbeitskräfteüberlassung gilt in Österreich der Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung, der die rechtlichen Rahmenbedingungen und Arbeitsbedingungen für überlassene Mitarbeiter festlegt. Dieser Kollektivvertrag regelt unter anderem die Vergütung, Arbeitszeit und Urlaubsansprüche.

2Wann spricht man von Arbeitskräfteüberlassung?

Von Arbeitskräfteüberlassung spricht man, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum an ein anderes Unternehmen verleiht, das diese Arbeitskräfte für die Dauer eines Projektes oder einer temporären Anforderung einsetzt. Dabei bleibt das Vertragsverhältnis zwischen dem überlassenden Unternehmen und dem Mitarbeiter bestehen.

3Was versteht man unter Arbeitskräfteüberlassung?

Arbeitskräfteüberlassung bedeutet, dass ein Unternehmen Mitarbeiter an ein anderes Unternehmen verleiht, um dort für eine befristete Zeit zu arbeiten. Der verleihende Arbeitgeber bleibt rechtlich für den Mitarbeiter verantwortlich, während der entleihende Arbeitgeber die täglichen Arbeitsaufgaben bestimmt.

4Welche Kündigungsfristen gelten bei Arbeitskräfteüberlassung?

Die Kündigungsfristen bei Arbeitskräfteüberlassung richten sich nach dem Kollektivvertrag und können je nach Dauer des Einsatzes variieren. In der Regel gelten ähnliche Kündigungsfristen wie im Arbeitsrecht, wobei die genauen Regelungen im Vertrag zwischen den beteiligten Unternehmen und dem überlassenen Mitarbeiter festgelegt werden.